Grafik

Sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen

.


Für alle Arbeitgeber ist die sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der jeweiligen BGV A2 (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) auch mit nur einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin eine Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) fordert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen für alle Arbeitsplätze, die Dokumentation in
der Regel ab 10 ArbeitnehmerInnen.

Wir verfügen selbstverständlich über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und über einen Betriebsarzt, welche unser Unternehmen und auch Kundenunternehmen beraten und betreuen.

Daraus ergeben sich unter anderem:

• Beratung zu Verantwortung und Haftung der Unternehmen im Arbeitsschutz
• Durchführung komplexer Gefährdungsanalysen
• Schulungen und Unterweisungen
• Regelmässige Betriebsbegehungen
• Überprüfung von Anlagen und Maschinen nach den vorgegebenen Prüfkriterien
• Kontrolle von Prüf- und Überwachungsbüchern   
• Unterstützung bei Auditierungen
• Untersuchung von Arbeits- und Wegeunfällen
• Organisation des Alarm- und Rettungswesens