Für alle Arbeitgeber ist die
sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach dem
Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der
jeweiligen BGV A2 (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) auch mit nur
einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin eine Pflicht. Das
Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) fordert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen
für alle Arbeitsplätze, die Dokumentation in
der Regel ab 10 ArbeitnehmerInnen.
Wir verfügen selbstverständlich über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und über einen Betriebsarzt, welche unser Unternehmen und auch Kundenunternehmen beraten und betreuen.
Daraus ergeben sich unter anderem:
- Beratung zu Verantwortung und Haftung der Unternehmen im Arbeitsschutz
- Durchführung komplexer Gefährdungsanalysen
- Schulungen und Unterweisungen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Überprüfung von Anlagen und Maschinen nach den vorgegebenen Prüfkriterien
- Kontrolle von Prüf- und Überwachungsbüchern
- Unterstützung bei Auditierungen
- Untersuchung von Arbeits- und Wegeunfällen
- Organisation des Alarm- und Rettungswesens


